Betreuungsweisung (BTW)

Die Betreuungsweisung ist ein ambulantes pädagogisches Angebot, das durch einen Betreuungshelfer in Form einer Einzelbetreuung umgesetzt wird, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe/ dem Jugendgericht…

…für:

straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 und 21 Jahren zum Tatzeitpunkt, die durch jugendrichterliche Entscheidung gemäß § 10 JGG angeordnet wird.

…mit den Zielen:

  • Hilfe in der besonderen Lebenssituation des Betroffenen
  • Bewältigung der Problemlagen in einfachen und kleinen Schritten
  • Begleitung in meist kritischen Situationen
  • Aufarbeitung von Unzulänglichkeiten
  • Einhaltung von Regeln und Achtung von Gesetzen

…Umsetzung:

  • Individuell je nach Problemlage des Hilfesuchenden
  • Im Zeitraum von 6 bis 12 Monate (eine Kurzintervention zur Lösung eines dringlichen Problems kann in Absprache mit der JGH/ Gericht erfolgen)
  • Erstellung eines Betreuungsplanes mit dem Betroffenen
  • Regelmäßige Kontakte zur Umsetzung des Betreuungsplanes

…mit den Inhalten:

  • Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung/ des Sozialverhaltens
  • Förderung der schulischen/ beruflichen Entwicklung
  • Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung
  • Förderung des Freizeitgestaltung