Erzieherischer Verkehrsunterricht

Der Verkehrsunterricht ist eine Erziehungsmaßregel in Form einer richterlichen Weisung nach dem §10 JGG, eine Kurzintervention im Gruppensetting…

…für:

  • strafrechtlich verkehrsauffällige jugendliche Ersttäter
  • einfache Wiederholungstäter
  • freiwillige Teilnehmer zur Vorbeugung von Straftaten

im Alter von 14-21 Jahre bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das BtmG u.ä.

…mit den Zielen:

  • Bewusstmachung von Handlungsfolgen
  • Einstellungs- und Verhaltensänderung
  • Erkennen von Unfallursachen und Unfallfolgen für Verursacher und Geschädigten
  • Reflexion der Straftat
  • Auseinandersetzung mit Verkehrsstrafrecht
  • Auseinandersetzung mit eigener Persönlichkeit, u.a. auch zum Thema illegale Drogen und Alkohol
  • u.v.m.

…Umsetzung:

2-3 Treffen á 3-5 Stunden