Der Verkehrsunterricht ist eine Erziehungsmaßregel in Form einer richterlichen Weisung nach dem §10 JGG, eine Kurzintervention im Gruppensetting…
…für:
- strafrechtlich verkehrsauffällige jugendliche Ersttäter
- einfache Wiederholungstäter
- freiwillige Teilnehmer zur Vorbeugung von Straftaten
im Alter von 14-21 Jahre bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das BtmG u.ä.
…mit den Zielen:
- Bewusstmachung von Handlungsfolgen
- Einstellungs- und Verhaltensänderung
- Erkennen von Unfallursachen und Unfallfolgen für Verursacher und Geschädigten
- Reflexion der Straftat
- Auseinandersetzung mit Verkehrsstrafrecht
- Auseinandersetzung mit eigener Persönlichkeit, u.a. auch zum Thema illegale Drogen und Alkohol
- u.v.m.
…Umsetzung:
2-3 Treffen á 3-5 Stunden