Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine ambulante Maßnahme, die eine außergerichtliche Konfliktschlichtung nach § 45, § 47 und § 10 JGG darstellt. Ein Streit oder eine Straftat hat viele unangenehme Folgen.
Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, den Beschuldigten und dem Geschädigten die Gelegenheit zu geben, den Konflikt im Beisein eines neutralen Vermittlers zu klären und den ggf. verursachten Schaden auszugleichen. Die Vorgespräche werden mit beiden Seiten getrennt durchgeführt, mit dem Ziel, eine gemeinsame Begegnung zwischen Beschuldigten und Geschädigten herbeizuführen. Haben sich beide Seiten für ein Ausgleichsgespräch entschieden, bietet die Vermittlungsstelle die Möglichkeit, das Tatgeschehen aufzuarbeiten und den Konflikt beizulegen. Über die Form der Wiedergutmachung / Schadensregulierung entscheiden die Beteiligten selbst. Das Ergebnis des Ausgleichsgespräches wird bei Bedarf schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.
Ein TOA ist möglich, wenn:
- …eine Person geschädigt ist.
- …ein Geständnis des Beschuldigten vorliegt bzw. sich ein klarer Sachverhalt ergibt.
- …keine Bagatellstraftat vorliegt.
- …beide Seite dazu bereit sind.
- …das Gericht oder die Staatsanwaltschaft (StA) einem Ausgleich zustimmt.
Vorteile des TOA sind:
… für den Geschädigten
- rasche und unbürokratische Schadenswiedergutmachung
- Abbau von Ängsten und
- Beendigung des Konflikts
- Wiederherstellung des friedlichen und normalen Umgangs
… für den Beschuldigten
- evtl. Vermeidung eines Strafverfahrens
- direkte und persönliche Entschuldigung
- aktive Schadenswiedergutmachung
- Erkennen der Ursachen, die zur Straftat führen